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Winterspaziergang
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test
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
UN-Kinderrechtskonvention:
- Als „Grundeinheit der Gesellschaft“ erhält die Familie Schutz und Beistand – ganz besonders für die Entwicklung ihrer Kinder
- Zur optimalen Entfaltung ihrer Persönlichkeit sollten Kinder in einer Familie umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen
- Das Wohl des Kindes ist - vor allem in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit - vorrangig zu berücksichtigen
- Kinder dürfen ihre Meinung zu allen Belangen, die sie selbst betreffen, frei äußern und haben ein Recht darauf, dass die Meinung entsprechend ihres Alters und ihrer Reife berücksichtigt wird
- Alle Kinder sind vor jeglicher Form von körperlicher oder geistiger Misshandlung, Verwahrlosung, Vernachlässigung, Missbrauch und Ausbeutung zu schützen
- Jedes Kind hat das Recht auf ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit sowie auf Behandlung vorliegender oder drohender Krankheiten
- Kinder haben das Recht auf einen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard
- Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Förderung in einem angemessenen Lernumfeld
- Die Bildung des Kindes muss darauf abzielen, seine Persönlichkeit, seine Begabung und seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zu entfalten
- Alle Kinder haben ein Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel sowie eine altersgemäße aktive Erholung
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